Arbeitnehmerüberlassung – Oder die Lust auf Abwechslung.

Arbeitnehmerüberlassung, ist das was für mich? Fragen Sie sich vielleicht. Aber was ist Arbeitnehmerüberlassung überhaupt genau? Macht das für mich Sinn? Hat das Potenzial oder ist das nur eine kurzfristige Sache?

Fragen über Fragen, die wir beantworten.

In einer Arbeitnehmerüberlassung ist man bei einem Unternehmen angestellt, welches die Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit, zur Überlassung von Mitarbeitern hat. Hierbei wird man als Arbeitnehmer an ein Entleihunternehmen für eine begrenzte Zeit überlassen um dort die Arbeitsleistung nach seinen Qualifikationen zu vollbringen. Als Leiharbeitnehmer stehen Sie im Arbeitsverhältnis mit dem Verleiher und haben die klassischen Arbeitnehmerrechte.

Oftmals werden Mitarbeiter ausgeliehen, um Spitzen zu decken, Krankheitsausfälle zu kompensieren oder um bei Personalengpass auf das Netzwerk der Entleihunternehmen zurückzugreifen. So kann man frühzeitig auf konjunkturelle Rahmenbedingungen reagieren. Vor allem für Arbeitsuchende stellt dieses Konzept eine Perspektive dar – fast 1/5 aller in Arbeitnehmerüberlassung Beschäftigten hatte zuvor kein Beschäftigungsverhältnis. (Quelle Arbeitsagentur)

Ein Arbeitsvertrag wird individuell verhandelt, trotzdem hat man Sicherheiten wie „Equal pay“ und „Equal treatment“, welche für eine Gleichbehandlung der Stamm- und Leiharbeitnehmer sorgt. Zudem beträgt die Höchstüberlassungsdauer 18 Monate, sofern das Entleihunternehmen keine besonderen Tarif- oder Betriebsvereinbarungen hat.

Kommt diese Option für Sie in Frage, melden Sie sich gern für eine Beratung durch unsere Experten der WAY People+